TRAIL LAUFEN

... querfeldein über Stock und Stein

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AGB

1. Abschluss des Vertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Buchungen sind mit der Entgegennahme per E-Mail gültig.
Unsere Vertragsbedingungen werden mit der Anmeldung ausdrücklich anerkannt. Der Anmelder hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung per mail.

2. Bezahlung
Mit Zugang der Bestätigung ist der ganze Preis innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Bestätigung fällig. Ohne rechtzeitige Zahlung des vollen Preises besteht für den Teilnehmer kein Anspruch mehr auf Erbringung der Leistung, jedoch die Verpflichtung zur Zahlung der Stornogebühren.
Eine Zahlung aus dem Ausland muss spesenfrei erfolgen, alle Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung im Internet oder auf einem unserer Flyer und aus den hierauf Bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

4. Leistungsänderungen
Die Leistungsbeschreibung stellt den geplanten Tagesverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Änderungen einzelner Leistungen, wie z. B. der Laufstrecke sowie Änderungen des Tagesablaufs, die sich nach Vertragsabschluss in Abweichung vom vereinbarten Inhalt des Vertrages aus witterungsbedingten oder organisatorischen Gründen ergeben, sind gestattet, soweit diese dem Kunden sichtbar sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Hierdurch entstehende Kosten, deren Gründe der Veranstalter nicht zu vertreten hat, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

5. Preiserhöhungen
Die Erhöhung des vereinbarten Seminarpreises aus Gründen wie behördliche Anordnungen, Gesetzesänderungen, Erhöhung der Beförderungskosten, Versicherungszuschlägen oder Ähnliches, ist zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltungsbeginn mehr als 4 Monate liegen. Übersteigen die Preisänderungen 10 % des ursprünglichen Gesamtpreises, kann der Teilnehmer kostenlos vom Vertrag zurücktreten.

6. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn schriftlich zurücktreten.
Mit dem Zugang Ihrer Abmeldung wird diese wirksam.
Bei einem Rücktritt gelten folgende Stornierungsgebühren:

bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 %,
bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60 %,
ab 14 Tage vor Reisebeginn 90 %,
bei Nichtantritt 100 % des Reisepreises.

7. Rücktritt durch den Veranstalter
Wird die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen je Seminar nicht erreicht, sind wir berechtigt, bis 2 Wochen vor Seminarbeginn vom Vertrag zurückzutreten.
Daraus resultierende Umbuchungen nehmen wir kostenlos vor. Anderenfalls erhalten Sie den eingezahlten Veranstaltungspreis unverzüglich zurückerstattet.
Eine Pflicht zur Umbuchung auf einen Ersatztermin sowie weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

8. Umbuchungen/ Ersatzteilnehmer
Umbuchungen sind mit Zustimmung des Veranstalters möglich und je nach Aufwand kostenpflichtig. Werden Ersatzteilnehmer gestellt, können wir dem Wechsel der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt, bzw. gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen dem entgegenstehen. Wir berechnen dafür die tatsächlich anfallenden Bearbeitungsgebühren.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen (z. B. Verletzung) nicht wahr, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Wir bemühen uns jedoch um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern, wenn wichtige Gründe für die Nichtinanspruchnahme vorliegen.

10. Kündigung des Vertrages bei höherer Gewalt
Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Teilnehmer als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn Teilnehmer wegen äußerer Umstände (extreme Wetterverhältnisse, Rückkehr wegen Verletzung eines Teilnehmers, etc.) nicht angetreten werden können oder abgebrochen werden müssen. Mehrkosten für eine evtl. Rückbeförderung sind vom Veranstalter und Teilnehmer je zur Hälfte zu tragen. Sonstige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. Wir erstatten in diesem Fall den Preis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr und abzüglich des anteiligen Werts bereits erbrachter Leistungen zurück.

11. Haftung
Wir haften - unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten - für das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Leistungen und für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.

12. Haftungsbegrenzung
Traillaufen ist eine Sportart, verbunden mit einer hohen Körperbelastung. Ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Belastung gewachsen ist, sollten Sie im Zweifelsfalle durch einen Arzt beurteilen lassen. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich.

An allen sportlichen Betätigungen aller Art und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen, beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr. Für etwaige Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nur, wenn sie von uns durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, nicht jedoch, wenn sie von anderen Teilnehmern oder Dritten verursacht wurden. Für sonstige Schäden haften wir nur, wenn sie von uns durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden.

Jeder Teilnehmer muss sich der vorhandenen Risiken bewusst sein, die auch durch umsichtige Betreuung des Guides nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen der Tourleitung nicht Folge geleistet wird. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung von uns lediglich vermittelt werden.

13. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Veranstalters aus diesem Vertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

14. Gewährleistung
Sollte eine unserer Veranstaltungen einen Mangel aufweisen, müssen Sie Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Seminarleiter zur Kenntnis geben. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Wir sind berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass Sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erhalten. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach Seminarende uns gegenüber geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Mangel bereits während des Seminars beanstandet wurde.

15. Bilder
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass auf der Lauftour gemachte Fotos für Werbezwecke (Internet, Flyer etc.) vom Veranstalter genutzt werden dürfen. Ist der Teilnehmer hiermit nicht einverstanden, muss er dies schriftlich vor dem Seminarbeginn gegenüber dem Veranstalter zum Ausdruck bringen.

16. Bedingungen für Vermittlungsleistungen
Treten wir als Vermittler einzelner Leistungen auf, so gelten die jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners. AGB stehen auf Anfrage zur Verfügung.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

18. Leistungs- und Erfüllungsort
Leistungs- und Erfüllungsort ist Erlangen.

19. Datenschutz
Mit der Weitergabe von Namen, Adresse und Telefonnummer an andere Teilnehmer - im Sinne einer Teilnehmerliste - erklärt sich der Seminarteilnehmer einverstanden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.

20. Veranstalter
Der Veranstalter